Anmeldung

§ 3 Anmeldung/Büchereiausweis

1. Um die Angebote der Bücherei nutzen zu können, erhält jede Benutzerin/jeder Benutzer auf Antrag kostenlos bei der Anmeldung einen eigenen, nicht übertragbaren Büchereiausweis, der Eigentum der Stadt Rutesheim bleibt. Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Benutzerin/der Benutzer, die Bestimmungen dieser Benutzungs- und Gebührenordnung zu beachten.
2. Der Büchereiausweis ist bei jeder Ausleihe und bei Nutzung des Internet-Zugangs vorzulegen.
3. Zur Anmeldung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) vorzulegen. Kinder und Jugendliche ab dem 7. bis zum vollenden 15. Lebensjahr bekommen nur mit schriftlicher Zustimmung der bzw. des Erziehungsberechtigten einen eigenen Büchereiausweis. Bei der Anmeldung ist ein Kinderausweis oder der Personalausweis der bzw. des Erziehungsberechtigten vorzulegen.
4. Namensänderungen und Wohnungswechsel sowie der Verlust des Büchereiausweises sind der Bücherei unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist er zurückzugeben.
5. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.